Da keine gesehen zurück Artikel, Spanien ist neben der guten Lebensqualität und Sicherheit eines der Länder der Europäischen Union, das die Eröffnung neuer kleiner Unternehmen erleichtert. Allerdings muss sich der Unternehmer vorher richtig vorbereiten ein Unternehmen in Spanien starten denn dieses Land ist anspruchsvoll in Sachen Dokumentation und Bürokratie. Dies kann den schnellen Aufbau des Unternehmens erschweren.
EIN Gründung eines Unternehmens Spanien erfordert es vor einem Notar vorgenommen werden und in dem eingetragenen Handelsregister. Daher müssen die folgenden Schritte ausgeführt werden:
- Ist die Leistung Unternehmen durch einen Vertreter erfolgt, muss der Stifter diesem eine Vollmacht erteilen;
- Anforderung der Steueridentifikationsnummer (NIF) oder der Ausländeridentifikationsnummer (NIE), falls die Person aus einem anderen Land stammt;
- Auftragsname Berechtigungszertifikat Unternehmen;;
- Eröffnung eines Bankkontos zur Einzahlung von Kapitaleinlagen zusätzlich zur Erlangung einer Bankbescheinigung;
- Verfassung Unternehmen vor einem Notar durch die Gründungsurkunde und deren Statuten;
- Antrag auf eine vorläufige NIF Unternehmen;;
- Zahlung der Grunderwerbsteuer;
- Inschrift Unternehmen Nein Handelsregister;;
- Erhalt der endgültigen NIF von Unternehmen;;
- Legalisierung des amtlichen Handelsbuchs;
- Schließlich Steuer- und Beschäftigungsformalitäten.
Unternehmer Nationalität
Die Regeln für die ein Unternehmen in Spanien starten auch von der Nationalität des Unternehmers ab. Das heißt, wenn Sie Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Länder des EWR oder der Schweiz sind, ist der Prozess einfach. Das heißt, es ist keine besondere Genehmigung oder Dokumentation erforderlich.
Andernfalls muss er bei der spanischen Botschaft in seinem Heimatland eine Arbeitserlaubnis beantragen, um nach Spanien ziehen und dort ein Unternehmen eröffnen zu können. Diese Genehmigung muss jährlich erneuert werden, jedoch kann der Unternehmer nach 5 Jahren einen spanischen Aufenthaltsstatus beantragen.
Unternehmer, die ausländischen wollen ein Unternehmen in Spanien starten benötigen zwingend eine Ausländeridentifikationsnummer (NIE). Das heißt, dies ist eine fortlaufende, eindeutige und exklusive persönliche Identifikationsnummer und muss in allen Selbstauskünften, Steuererklärungen, Mitteilungen oder Dokumenten enthalten sein, die den spanischen Steuerbehörden vorgelegt werden. So kann die NIE im Herkunftsland des Unternehmers oder beim Generalkommissariat für Ausländer und Grenzen in Spanien beantragt werden.
Unternehmen Öffnung
Die Vollmacht kann durch eine hinreichend legitimierte Person jeder natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Falls die Person, die die Vollmacht an einen anderen abtreten will, Spanier ist, muss sie nur zu einem Notar gehen und es ist nicht die Anwesenheit oder Zustimmung der Person erforderlich, die die Vollmacht erhalten wird.
Bei einem Ausländer hingegen wird die Vollmacht in der Regel im Herkunftsland durchgeführt. In diesem Fall muss die Person, die die Vollmacht abtreten wird, zu einem Standesamt gehen und die Vollmacht muss gemäß dem beglaubigt werden Das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961, wenn das betreffende Land Mitglied ist, andernfalls müssen die üblichen Verfahren dieses Landes befolgt werden. Außerdem ist es notwendig, dass dieser Machteid ins Spanische übersetzt wird.
In Bezug auf die für dieses Verfahren erforderlichen Unterlagen muss die Person, die die Vollmacht abgibt, eine Erklärung über ihre Vollmacht und Fähigkeit zur Erteilung der Vollmacht vorlegen.
erforderliche Unterlagen
Die spanische Regierung verlangt ganz in Bezug auf Dokumentation erforderlich ist, um ein Unternehmen in Spanien starten. Nachfolgend die wesentlichen Dokumente:
- Vollmacht: Gründer müssen der Person, die das Neue gründen wird, eine Vollmacht erteilen Unternehmen in Ihrem Namen in Spanien;
- NIE oder NIF für ausländische Partner und Administratoren;
- Name des Berechtigungszertifikats Unternehmen: eine Anfrage in der Handelsregister durchgeführt werden, um festzustellen, ob der Name bereits existiert oder verwendet werden kann. Dieses Zertifikat ist drei Monate gültig und muss erneuert werden, wenn die Unternehmen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist konstituiert wird, und während dieser Monate auch keine andere Unternehmen darf unter diesem Namen verwenden oder bestellen;
- Bankzertifikat: der zum Zeitpunkt der Eröffnung eines neuen zu zahlende Betrag Unternehmen Es ist in der Regel auf ein Bankkonto in Spanien im Namen der neuen abgelagert oder übertragen Unternehmen mit den Worten „Gesellschaft in Gründung“ ergänzt;
- Dem spanischen Notar vorzulegende Dokumente: Satzung des Neuen Unternehmen, legitime Ausweisdokumente der Gründer der Unternehmen und eine ordnungsgemäß ausgefüllte Auslandsinvestitionserklärung;
- Erklärung des wirtschaftlichen Eigentums: Der Notar muss die natürlichen Personen identifizieren, die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte der beteiligten juristischen Personen besitzen oder kontrollieren oder die direkt oder indirekt die Kontrolle über die Verwaltung ausüben diese Leute mit anderen Mitteln;
- vorläufiger NIF vor dem Spanisch Steuerbehörde;;
- Zahlung von Grunderwerbsteuer und Stempelsteuer;
- Einzureichende Unterlagen zu Handelsregister;;
- NIF definitivo da Spanisch Steuerbehörde;;
- Legalisierung der offiziellen Handelsbuch Handelsregister;;
- Amtliche Feststellung, früh vor Aktivität Spanisch Steuerbehörde, wenn anwendbar;
- Abschließend Anmeldung bei der Sozialversicherung Unternehmen, wenn anwendbar.
Kosten im Zusammenhang
Es gibt keine festen Kosten in ein Unternehmen in Spanien beginnen. Dieser Wert hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Anfangskapital des Neuen Unternehmen, Anzahl der Partner, unter anderem.
Die Kosten im Zusammenhang mit Business Registration etwa 100 und 150 €. Es gibt jedoch auch andere Arten von Kosten, die zu berücksichtigen sind, wie z. B. die Zahlung des Notars, die entweder einen Wert von 150 € für eine GmbH oder 300 € für eine Aktiengesellschaft haben kann. Wenn das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 3.100 € nicht übersteigt und bestimmte andere Anforderungen nicht erfüllt sind, werden die Notar- und Registrierungsgebühren auf 60 € bzw. 40 € festgesetzt.
So kann ein Unternehmer sein sehen Unternehmen 15 bis 30 Tage nach Einreichung aller erforderlichen Dokumente im Handelsregister offiziell nach spanischem Recht gegründet.
Gebühren und Steuern
Nach Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit wird die Unternehmen werden Steuern zahlen müssen. Die Anzahl der Steuern, um die die Unternehmen wird zahlen müssen, hängt von Ihrem Art des Unternehmens. Die häufigsten spanischen Steuern sind unten aufgeführt:
Körperschaftssteuer
Ein Standardsatz von 25% bei Neuware Unternehmen steuerliche Anreize erhalten. So dürfen sie in den ersten zwei Jahren nur 15 % auf die ersten 300.000 € Gewinn und 20 % auf darüber hinausgehende Gewinne zahlen.
Einkommenssteuer
Eine nationale und regionale Steuer, die allen Personen auferlegt wird, die arbeiten oder ein eigenes Unternehmen führen. Auf nationaler Ebene variiert die Rate zwischen 9,5 und 22,5 %, während sie regional unterschiedlich ist, wobei Madrid die niedrigste und Katalonien die höchste Rate aufweist.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
während einige Unternehmen von dieser Gebühr befreit sind, muss die überwiegende Mehrheit diese Steuer zahlen. Sie beträgt normalerweise 21 % des Unternehmensgewinns. Unternehmen, kann aber nur 10 % bei bestimmten medizinischen Produkten, Arzneimitteln, kulturellen Veranstaltungen ua oder 4 % bei Lebensmitteln, Zeitungen und anderen sozialen Dienstleistungen betragen.
Sozialversicherung
Schließlich müssen wie in anderen Ländern Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Personengesellschaften und Freiberufler zahlen monatlich 265 Euro zusätzlich zu den Zusatzbeiträgen, wenn sie einen Arbeitnehmer beschäftigen. Andererseits im Fall von Unternehmen begrenzt, werden Beiträge in Höhe von 29,9 % der Mitarbeitergehälter geleistet.
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